Anmeldung-Lehrer

Anschrift

P.-Neruda-Str. 10
39126 Magdeburg

 

Telefon:  0391 / 2 53 79 94
Fax:  0391 / 2 53 79 95

 

Sekretariat Haus 1

Mo - Do:  6:30 – 14:00 Uhr
Fr:  6:30 – 13:30 Uhr 
geschlossen   12:00 - 12:30 Uhr

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Hausordnung unter Pandemiebedingungen
(Hygienekonzept der IGS „Regine Hildebrandt“

 

  1. Betreten des Schulgeländes
  • Schulfremden Personen ist das Betreten des Schulgeländes nur nach vorheriger Anmeldung im Sekretariat bzw. mit Termin gestattet.
  • Schulfremde Personen müssen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude stets einen Mund-Nasenschutz tragen.
  • Sie sind in einer Anwesenheitsliste zu erfassen, wenn die Anwesenheitsdauer länger als 10 Minuten beträgt.
  • Der Liste liegt im Sekretariat aus und dient der Rückverfolgung von Kontakten.
  • Elterngespräche finden nur in dringenden Fällen in Präsenz statt, der telefonische Kontakt bzw. der Kontakt per Dienstmail ist immer möglich.
  • Bei persönlichen Gesprächen trägt die einladende Lehrkraft Sorge für die Eintragung in die Kontaktliste.
  • Elternversammlungen und Klassenkonferenzen werden bis auf Weiteres nur in Absprache mit der Schulleitung einberufen.
  • Formulare, Dokumente und Bescheinigungen können per Mail oder telefonisch im Sekretariat angefragt werden.
  1. Verhalten in den Pausen
  • Die Treppenhäuser sind „Einbahnstraßen“.
  • Für den Zugang zu den Gebäuden können ab sofort auch der hintere Eingang im Haus 2 und der Seiteneingang/Notausgang Haus 1 genutzt werden.
  • Beim Betreten der Schulgebäude und beim Raumwechsel in den Pausen achten alle auf Ordnung und Abstand.
  • Ein längerer Aufenthalt in den Fluren sollte vermieden werden.
  • Das Tragen von Mund-und Nasenschutz in den Fluren und beim Wechsel der Gebäude ist verpflichtend für alle.
  • Das Schulgelände darf während des Unterrichtsbetriebes nicht ohne Erlaubnis verlassen werden.
  • Der Schulhof wird in drei Bereiche eingeteilt, die festgelegten Klassenstufen zugeordnet werden. Diese Zuordnung ist einzuhalten, um ein Durchmischen der Kohorten zu vermeiden.
  • Bereich 1 (Klassen 5-6) Bereich Hof/Haus 1/Sportplatz (für Sportspiele)
  • Bereich 2 (Klassen 7-8) Bereich „Grünes Klassenzimmer“ / TT- Platten
  • Bereich 3 (Klassen 9-12) Eingangsbereich Parkplatz/ Fahrradständer
  • Um den Schülerinnen und Schülern und dem Personal eine Pause vom Tragen des Mund-Nasenschutzes zu ermöglichen, ist im Freien auf die Einhaltung des Abstands von 1,5 m zu achten.
  1. Weitere Bereiche
  • Die Sportanlagen dürfen nur für den Unterricht und unter Aufsicht betreten und genutzt werden.
  • Der Schülertreff wird in entsprechende Bereiche eingeteilt. Den Weisungen der PM ist Folge zu leisten.
  • Für die 12. Klasse steht bei Bedarf die Bibliothek als Arbeitsraum zur Verfügung. Speisen und Getränke können dort nicht verzehrt werden.
  • Die MZH 2 wird zusätzlich als Aufenthaltsraum für die Klassen 9- 11 in Freiblöcken genutzt.
  • Das Durchmischen der Kohorten sollte vermieden werden, das Tragen einer Maske wird empfohlen.
  • Den Hinweisschildern in den Fluren sowie in den Toilettenräumen ist Folge zu leisten.
  1. Verhalten im Unterricht
  • Es ist auf eine intensive Lüftung aller Räume zu achten.
  • Beim öffnen der Fenster ist darauf zu achten, dass keine Unfallgefahr besteht.
  • Im Regelbetrieb kann auf die Einhaltung des Mindestabstands verzichtet werden. Voraussetzung ist die strikte Einhaltung der Kohortenbildung.
  • Im eingeschränkten Regelbetrieb und bei Schulschließung ist auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten. Die dafür notwendige Planung der Räume ist einzuhalten.
  • Lehr- und Lernmittel sollten nicht ausgetauscht werden. Wo das nicht möglich ist, muss für eine regelmäßige Reinigung gesorgt werden.

  • Die Pflicht für das Tragen einer Alltagsmaske im Unterricht gilt nicht für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Klasse 6., solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten.
  • Im Schulsport besteht für Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen einer Maske. Weitere Festlegungen trifft die Fachschaft entsprechend des gültigen Rahmenhygieneplans.
  • Bei Klassenarbeiten, Prüfungen und Klausuren, die länger als 45 Minuten dauern, kann die Maske während der Stoßlüftung abgenommen werden, wenn der Abstand zwischen den anwesenden Personen gewährleistet ist.
  • Regelmäßiges Händewaschen nach dem Raumwechsel muss zur Routine gehören.
  • Speisen und Getränken sollten nach Möglichkeit im Freien eingenommen werden. Die unterrichtende Fachlehrkraft entscheidet nach Wetterlage, ob die Frühstückspause auf dem Schulhof verbracht wird. Die Aufsichtspflicht ist dabei zu gewährleisten.
  • Bei der Einnahme von Speisen im Klassenraum ist auf die Stoßlüftung zu achten.
  • Musikunterricht findet regulär statt. Das Singen in geschlossenen Räumen ist nicht erlaubt.
  1. Verhalten bei Erkrankungsfällen
  • Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind oder entsprechende Symptome zeigen, dürfen die Schule nicht betreten! Das gilt auch, wenn ein Familien- oder Haushaltsmitglied der Beschäftigten oder Schülerinnen und Schüler erkrankt oder Symptome aufweist.
  • Die Schule darf in diesem Fall die Schule erst nach Negativtestung wieder betreten.
  • Beim Auftreten entsprechender Symptome während der Unterrichtszeit sind die Schülerinnen und Schüler zu isolieren (Sanitätsraum im Haus 2).
  • Die Betreuung erfolgt über eine Meldekette (Sekretariat).
  • Personen mit Erkältungssymptomen können die Schule betreten, wenn ein entsprechendes Testergebnis bzw. eine Unbedenklichkeit von ärztlicher Seite vorliegen.
  • Der Nachweis einer Allergie, die mit Erkältungssymptomen einhergeht, ist durch entsprechendes Attest zu belegen.
  • Von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung kann eine Person nur befreit werden, wenn eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird. Schülerinnen und Schüler erhalten dann eine zusätzliche Ergänzung zum Schülerausweis, die sie stets bei sich zu tragen haben und auf Verlangen vorzeigen müssen.
  • Die Corona-Warn-App kann einen wichtigen Beitrag zur Unterbrechung der Infektionsketten leisten.

Achtet aufeinander!

           

Zuletzt geändert am 25.02.2021, K. Kühn, stellv. Schulleiterin