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P.-Neruda-Str. 10
39126 Magdeburg

 

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Fax:  0391 / 2 53 79 95

 

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vom 30.09. bis 11.10 24  
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Die Hausordnung ist neu überarbeit und gültig ab: 24.05.2023.
Aktuelle Änderungen sind den Aushängen und den News unserer Website zu entnehmen.

Geltungsbereich

 

§ 1

Der Geltungsbereich der Hausordnung erstreckt sich auf die Gebäude, die Turnhalle sowie auf das eingegrenzte Schulgelände der IGS.
Sie hat mit dem Betreten des Geländes Gültigkeit. Sie gilt darüber hinaus auch bei allen schulischen Veranstaltungen.

Allgemeine Grundsätze

 

§ 2

Höflichkeit, gegenseitige Achtung und Ehrlichkeit prägen unser tägliches schulisches Zusammenleben. Wir wenden uns gegen Gewalt, diskriminierende Äußerungen oder Handlungen. Einrichtungen der Schule sowie persönliches Eigentum anderer dürfen nicht beschädigt werden.

Organisation des Unterrichts

 

§ 3

Der Unterricht beginnt um 7:30 Uhr.
Ab 7:15 Uhr begeben sich die Schülerinnen und Schüler pünktlich in ihre Unterrichtsräume.
Die Türen werden mit dem Stundenbeginn automatisch verschlossen. Zuspätkommende melden sich im Schülertreff an. Wiederholtes und selbstverschuldetes Zuspätkommen gilt als Verstoß gegen die Schulordnung.

§ 4

Ist mit Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft erschienen, informiert eine Schülervertretung das Sekretariat.

§ 5

Während des Unterrichts darf der Raum nur in Ausnahmefällen sowie mit Erlaubnis der Lehrkraft verlassen werden.

§ 6

Der Unterricht darf nicht gestört werden.

Ordnung und Sauberkeit

 

§ 7

Die Schule ist ein Lebensraum für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft, in dem wir gemeinsam täglich viele Stunden verbringen. Jeder trägt Verantwortung für Ordnung und Sauberkeit.

§ 8

Nach jeder Unterrichtsstunde werden die Räume ordnungsgemäß übergeben.
Müll auf Boden und Fensterbänken ist zu beräumen, die Fenster sind zu schließen. Das Licht muss ausgeschaltet werden. Nach der letzten

Raumbelegung werden alle Stühle hochgestellt.   

§ 9

Fahrräder, Zweiräder und PKW können auf dem Pausenhof in den dafür vorgesehenen Bereichen bzw. Fahrradständern abgestellt werden.
Das Radfahren auf dem Schulgelände ist nicht gestattet.

§ 10  

In den Toiletten ist auf Hygiene, Sauberkeit und Ordnung zu achten.

Pausen

 

§ 11

Die Frühstückspause in der Zeit von 9:00 Uhr bis 9:15 Uhr wird im jeweiligen Raum verbracht.
Für die Fachräume Biologie, Chemie, Informatik sowie die Turnhalle gelten gesonderte Regeln (Belehrung durch die Fachlehrkraft).

§ 12

Nach dem 2. und 3. Unterrichtsblock sind Hofpausen vorgesehen.
Alle Schülerinnen und Schüler verlassen das Schulgebäude und begeben sich auf den Schulhof.

§ 13  

Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeiten ist nur in Notfällen und mit Erlaubnis gestattet.
Wer unerlaubt das Schulgelände verlässt, verliert den gesetzlichen Versicherungsschutz. Die Eltern werden über weitere Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen informiert.

§ 14  

Beauftragte Schülerinnen und Schüler aus der SEK II sowie dem 10. Jahrgang der SEK I unterstützen die aufsichtführenden Lehrkräfte und sorgen mit dafür, dass die Toiletten nicht als Aufenthaltsraum dienen und alle Schülerinnen und Schüler das Gebäude in den Hofpausen verlassen. Sie unterstützen ebenfalls am Schultor bei der Einlasskontrolle.

§ 15

Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe sowie Schülerinnen und Schüler, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und in einer 10. Klasse lernen, dürfen das Gelände in den Hofpausen oder Freiblöcken verlassen.
Dafür müssen das Einverständnis der Eltern sowie die Genehmigung durch die Schulleitung vorliegen. Die betreffenden Schülerinnen und Schüler übernehmen Verantwortung für das Gelingen, indem sie die im §14 genannte Maßnahmen aktiv unterstützen.

§ 16   

Das Verlassen des Grundstücks dient nicht dem Zweck einer Raucherpause!
Das Jugendschutzgesetz muss weiterhin beachtet werden. Bei Verstößen wird das Ordnungsamt informiert.

Rauchen, Alkohol und sonstige Drogen

 

§ 17

Auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen sind das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol und sonstiger Drogen verboten.
Bei Konsum oder Weitergabe jeglicher Drogen und Alkohol wird die Polizei eingeschaltet.

Nutzung elektronischer Geräte und Medien   

 

§ 18

Mobiltelefone sind während der Vorbereitungs- und Unterrichtszeit auszuschalten und in der Tasche zu verwahren.
Die Schule übernimmt für elektronische Medien und mitgebrachte Geräte grundsätzlich keine Haftung.
Die Nutzung ist im Unterricht nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft erlaubt.
Vor Klassenarbeiten/Klausuren werden internetfähige Medien und Geräte (z.B. Smartphones, Smartwatches) zentral im Raum abgelegt. Die Missachtung der Regel gilt als Täuschungsversuch.
In den Pausen und im Unterricht sowie bei Schulveranstaltungen dürfen auf jeglichen Geräten keine Daten pornografischen Inhalts oder Formen von Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und Rassenhass gezeigt werden.
Das Filmen und Fotografieren anderer Personen ist grundsätzlich untersagt und stellt einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz dar.

Sicherheit

 

§19

Das Mitführen von pyrotechnischen Erzeugnissen, Laserpointern, Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist streng verboten. Beweismittel werden gesichert und der Polizei übergeben.

§ 20

Bei Unfällen und sonstigen Gefahrensituationen ist immer die aufsichtführende Lehrkraft zu informieren. Diese setzt die weitere Rettungskette in Gang.

Magdeburg, den 24.05.2023